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| Quo vadis - Rheingau-Taunus-Kreis |
16.7.2010 - „Deshalb beantragen wir eine Sondersitzung des Kreistages vor Fristablauf in diesem Ferienmonat“, teilt Jürgen Reimann, FDP-Fraktionsvorsitzender, mit.
„Dazu bedarf es 16 Unterschriften unter diesen Antrag“, so Reimann. Die FDP werde alle Fraktionen mit der Bitte anschreiben, diesem Antrag zuzustimmen. „Dabei können wir auch erfahren, ob die Große Koalition von CDU und SPD noch handlungsfähig ist“, ist die FDP auf die Haltung der beiden zerstrittenen Regierungsparteien gespannt.
Einziger Tagesordnung ist die nochmalige Beratung des Doppelhaushalts 2010/2011 und der Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 09. Juli 2010. Die FDP legt sich dabei schon jetzt fest, dass sie einer Klage gegen die Anweisungen der Aufsichtsbehörde nicht zustimmen werde.
„In diesem Zusammenhang bezweifeln wir, ob Landrat Burkhard Albers (SPD) über das notwendige Fachwissen verfügt. Denn in der letzten Kreistagssitzung hat er mit dem Brustton der Überzeugung behauptet, eine Klage gegen die Verfügung des Regierungspräsidiums hätte aufschiebende Wirkung. Doch diese Aussage ist falsch“, so der Vorwurf von Roland Hoffmann, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion.
Nur diese falsche Auskunft des Landrats habe die FDP umgestimmt, dem Antrag, zur Fristwahrung eine Klage gegen die Verfügung einzureichen, zuzustimmen. „Ein schlimmer Irrtum“, so die Liberalen. Nach reiflicher Überlegung wird die FDP auch beantragen den Beschluss zum Doppelhaushalt 2010/2011aufzuheben, um auch jede Chance zu nutzen, die Erhöhung der Kreisumlage doch noch abwenden zu können.
„Dabei raten wir der Kreisspitze von Landrat Albers und Kämmerin Jutta Nothacker (CDU) dringend, zur Beratung dieses Antrags eine klare und verständliche rechtliche Bewertung dieses Antrags den Beratungsunterlagen beizugeben. „In der letzten Kreistagssitzung haben wir eine zuverlässige Rechtsauskunft vermisst, was für sich schon beschämend genug ist“, bedauert die FDP die schlechte Vorbereitung der Kreisspitze.
Nach Aufhebung des Haushaltsbeschlusses habe der Kreistag sodann die Chance, die Auflagen der Aufsichtsbehörde in den neuen Haushalt einzuarbeiten. „Dabei können dann die Fraktionen zeigen, inwieweit sie bereit und willens sind, nachhaltig zu sparen. Der geplante „Haushaltsstrukturausschuss“ kann parallel die Grundzüge für eine zeitgemäße Kreisverwaltung und Finanzwirtschaft erarbeiten“, beschreibt die FDP die weitere Beratungsfolge.