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Neues Feiertagsgesetz für Hessen in Kraft

Von links: Ingrid Triebsee, Schatzmeisterin FDP Bad Schwalbach, Werner Sauter, stellvertr. Vorsitzender FDP Bad Schwalbach, Stefan Müller, rechts- und verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag sowie Vorsitzender des FDP-Kreisverbandes Rheingau-Taunus, Alexander Sygusch, FDP-Stadtverordneter, und Sabine Leotta, Betreiberin World of Video.

Stefan Müller: „Mittelstand gestärkt - Freizeitangebot erweitert! Videotheken dürfen jetzt auch sonntags öffnen!“ Der Landtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende nutze die auf FDP-Initative geschaffene Möglichkeit sonntags Filme auszuleihen.

Bad Schwalbach 1.3.2010 - „Mit dem neuen Hessischen Feiertagsgesetz hat die FDP das Freizeitangebot verbessert und gewissermaßen ein weiteres kleines Konjunkturpaket für kleine bis mittelständische Unternehmen auf den Weg gebracht“, sagte Stefan Müller, (MdL) rechts- und verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag sowie Vorsitzender des FDP-Kreisverbandes Rheingau-Taunus. Die Videothek in Bad Schwalbach habe jetzt auch sonntags von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet.

Am Sonntag, 28. Februar, machte Stefan Müller zum ersten Mal von der Möglichkeit Gebrauch, am Sonntagnachmittag Filme auszuleihen. Begleitet wurde er von Alexander Sygusch FDP-Stadtverordneter, und den Bad Schwalbacher Liberalen Ingrid Triebsee und Werner Sauter. Sabine Leotta, Betreiberin von World of Video Bad Schwalbach: „Wir durften früher sonntags nicht öffnen, während Kollegen in Rheinland-Pfalz auch sonntags Filme verleihen konnten. Die wirtschaftliche Lage der Branche war angespannt. Durch das neue Feiertagsgesetz können wir besser wirtschaften und Arbeitsplätze sichern.“ Seit dem 9. Februar 2010 ist es Videotheken und Bibliotheken in Hessen erlaubt sonntags ab 13 Uhr zu öffnen. Davon machte die Videothek in Bad Schwalbach am 28. Februar zum ersten Mal Gebrauch. Sabine Leotta erinnert an die Filmausleihe per Automat: „Da wir sonntags kein Ausleihverbot mehr haben, ist unsere Benachteiligung gegenüber den 24-Stunden-Videotheken aufgehoben.“

Die Sorge vor einer Aushöhlung der Sonntagsruhe hält Stefan Müller für unbegründet: „Die meisten Videotheken sind vom Inhaber geführt. Wer seinen Sonntag in Ruhe und Andacht genießen will, der wird weder von Ausleiher noch Ausleihendem dabei gestört werden.“

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